Antidiskriminierung
Bertelsmann bekennt sich zur Chancengleichheit und fördert ein Arbeitsumfeld, das von Respekt und Toleranz geprägt ist, in dem der Wert und die Würde jedes Einzelnen anerkannt werden und alle Mitarbeitende einander mit Höflichkeit, Ehrlichkeit und Würde begegnen. Bertelsmann duldet keinerlei diskriminierendes Verhalten.
"Wir gehen respektvoll und vertrauensvoll miteinander um und tolerieren weder Belästigung noch Diskriminierung."
Code of Conduct, 2.1.3 Gegenseitiger Respekt und Vertrauen
Der Bertelsmann Code of Conduct verankert, dass Bertelsmann keinerlei diskriminierendes Verhalten gegenüber Mitarbeitenden oder Bewerberbenden aus Gründen der ethnischen Herkunft, der Nationalität, des Geschlechts, der Schwangerschaft oder Elternschaft, des Familienstands, des Alters, einer Behinderung, der Religion oder Weltanschauung, der sexuellen Orientierung oder aus anderen unter das Diskriminierungsverbot fallenden Gründen duldet (Code of Conduct 2.1.3 Gegenseitiger Respekt und Vertrauen). Ebenso sind Belästigung, Mobbing und sexuelle Belästigung verboten.
Der Bertelsmann Supplier Code of Conduct verpflichtet Geschäftspartner, die für, im Namen von oder gemeinsam mit Bertelsmann tätig werden, für ein Arbeitsumfeld zu sorgen, das frei von Diskriminierung ist (Supplier Code of Conduct, 3.4 Antidiskriminierung und Belästigung).
Mitarbeitende, die ihre Rechte nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wahrnehmen, dürfen aus diesem Grund keine Nachteile erleiden. Mitarbeitende finden weitere Informationen sowie eine Liste der lokalen Ansprechpartner und Ansprechpartner der Integrity & Compliance-Abteilung im Bertelsmann Intranet.
Kontaktperson
Dr. Olaf Christiansen
Senior Vice President, Corporate Legal Department – Integrity & Compliance