Ad-hoc-Meldung

Ad-hoc-Meldung | Gütersloh, 12.11.2015

Mitteilung bezüglich Hybridanleihen

Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG

Bertelsmann verzichtet auf das Recht, die Nachrangigen Schuldverschreibungen (ISIN: XS1222591023) und (ISIN: XS1222594472) gemäß § 5 (3) (a) in Verbindung mit der Definition von Ratingagenturereignis gemäß § 5 (4) Unterpunkt (ii) der Anleihebedingungen zu kündigen

Die Bertelsmann SE & Co. KGaA hat eine Verzichtserklärung bezüglich der am 23. April 2015 begebenen EUR 650.000.000 Nachrangigen Schuldverschreibungen (ISIN: XS1222591023) und der EUR 600.000.000 Nachrangigen Schuldverschreibungen (ISIN: XS1222594472) abgegeben. Sie verzichtet durch diese Erklärung auf das Recht diese Nachrangingen Schuldverschreibungen gemäß § 5 (3) (a) der Anleihebedingungen zu kündigen, falls das Kündigungsrecht einzig aufgrund des Eintritts eines Ratingagenturereignisses vorliegt, weil “von der Relevanten Ratingagentur eine andere Hybrid-Kapital-Methodology oder andere Kriterien angewendet werden (wegen einer Änderung eines der Emittentin früher erteilten Ratings oder aus anderen Gründen)”, wie in der Definition von Ratingagenturereignis (§ 5 (4) der Anleihebedingungen der Nachrangigen Schuldverschreibungen unter (ii)) ausgeführt.

Der Verzicht steht im Zusammenhang mit der Bekanntmachung der Ratingagentur Standard & Poor’s (S&P) vom 27. Oktober 2015, in der veröffentlicht wurde, dass S&P den Eigenkapitalanteil für von mehreren Unternehmen begebenen Hybridanleihen auf “minimal” von “intermediate” revidiert hat.

Mit der Verzichtserklärung geht die Bertelsmann SE & Co. KGaA auf die Bedenken von S&P ein, um weiterhin eine Anrechnung eines „mittleren“ Eigenkapitalanteils für die Nachrangigen Schuldverschreibungen zu erhalten.

Bei Rückfragen von Investoren:
Bertelsmann SE & Co. KGaA
Henrik Pahls
Corporate Finance
Tel. +49 (0) 52 41 – 80 23 42
henrik.pahls@bertelsmann.de